Baukindergeld wird bis 31. März 2021 verlängert

Die Frist für Vorliegen von Baugenehmigungen und Kaufverträgen wird ausgeweitet. Bisher galt für die Förderung mit Baukindergeld: Ihre Baugenehmigung, der früheste mögliche Baubeginn oder der Kaufvertrag musste spätestens am 31.12.2020 datiert sein. Der Zeitraum für die Erteilung der Baugenehmigung und den Abschluss des Kaufvertrages wird bis zum 31.03.2021 verlängert.

Weitere Informationen finden Sie auf www.bmi.bund.de und www.kfw.de/baukindergeld


Baukindergeld Hansa Hausbau